Ärgernis (Recht)
Ärgernis, Recht: die Verletzung vornehmlich des sittlichen Gefühls. Nach § 183 a StGB ist strafbar, wer sexuelle
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Quellenangabe
Brockhaus,
Ärgernis (Recht).
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/ärgernis-recht