Abgeordneter, das gewählte Mitglied eines Parlaments, in einem weiteren Sinn auch eines kommunalen Vertretungsorgans (Kreistag, Gemeinde- oder Stadtrat). Die Stellung des Abgeordneten ist durch die Verfassungen der jeweiligen Staaten (z. B. Bundestagsabgeordneter: Artikel 38, 46–48 GG) und die Gesetze näher bestimmt; die Stellung von Abgeordneten in Körperschaften inter- oder supranationaler Gemeinschaften beruht auf zwischenstaatlichen Abkommen und Rechtsakten.

In Deutschland wird das Amt des Abgeordneten durch das in den Wahlgesetzen geregelte Verfahren der direkten Wahl begründet; es beginnt mit der Annahme der Wahl

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Quellenangabe
Brockhaus, Abgeordneter. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/abgeordneter