Ablass, lateinisch Indulgentia, katholisches Kirchenrecht: der »Nachlass zeitlicher Strafen vor Gott für Sünden, deren Schuld schon getilgt ist« (CIC: Can. 992 ). Er wird formal außerhalb des Bußsakraments gewährt und ist an folgende Bedingungen gebunden: Taufe, Freisein von Exkommunikation und die Absicht, Ablass zu erlangen, sowie Beichte, Kommunion, Gebet und die Erfüllung des mit dem

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Quellenangabe
Brockhaus, Ablass. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/ablass-katholisches-kirchenrecht