Abschiebung (Recht)
Abschiebung, Recht: zwangsweise Entfernung eines zur Ausreise verpflichteten Ausländers aus dem Hoheitsgebiet eines Staates; in Deutschland geregelt durch §§ 58 ff. Aufenthaltsgesetz vom 30. 7. 2004. Danach dient die Abschiebung zur Durchsetzung einer Ausreisepflicht, die ihrerseits aus dem Erlöschen oder sonstigen Fehlen eines Aufenthaltstitels folgt. Hauptgrund für das Erlöschen ist die Ausweisung (Ausländer, Staatsrecht). Ohne vorhergehende Ausweisung kann die Abschiebung zur Abwehr einer besonderen
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Quellenangabe
Brockhaus,
Abschiebung (Recht).
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/abschiebung-recht