Bei den germanischen Stämmen bezeichnete Adel zunächst den Erbbauern auf seinem Stammgut (odal), der sich zu einem Herrenstand gegenüber den Freien abschloss (»nobiles« und »principes« bei Tacitus), denen er durch Macht, Besitz und Anspruch auf kriegerische und politische Führung übergeordnet war. Andere Freie gelangten durch persönliche Tüchtigkeit an die Spitze einer Gefolgschaft. Aus den Gefolgsherren entstand in der Völkerwanderung großenteils das Heerkönigtum, das seinen Gefolgsleuten erobertes Land und militärisch-politische Führungsämter übertrug. Der in der Landnahme erworbene Großgrundbesitz wurde zur wirtschaftlichen

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Quellenangabe
Brockhaus, Regionale Entwicklungen. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/adel/regionale-entwicklungen