Akti|e [niederländisch, von lateinisch actio »klagbarer Anspruch« (eigentlich »Handlung«)] die, -/-n,

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Aktiengattungen

Praktisch existieren verschiedene Gattungen von Aktien. Nach der Art der Grundkapitalzerlegung sind Nennwertaktien und Quotenaktien zu unterscheiden, wobei Letztere in Deutschland unüblich sind. Für die in Deutschland zunächst vorherrschenden Nennwertaktien galt ursprünglich ein Mindestnennwert von 50 DM, der durch das Zweite Finanzmarktförderungsgesetz vom 26. 7. 1994 auf 5 DM und mit der Umstellung auf den Euro

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Rechte und Pflichten des Aktionärs

Die Stellung des Aktionärs ist auf seiner Kapitalbeteiligung aufgebaut. Seine Rechte sind Vermögensrechte (Gewinnanteilsrecht, Dividende, Bezugsrecht bei Ausgabe neuer Aktien und Anteilsrecht am Abwicklungserlös bei Auflösung der

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Quellenangabe
Brockhaus, Aktie. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/aktie