Angriff (Völkerrecht)
Angriff, Völkerrecht: Aggression, die einseitige Anwendung von Gewalt durch einen Staat gegenüber einem anderen. Das Verbot der Anwendung von Gewalt ist ein zwingender Grundsatz des modernen Völkerrechts. Der Briand-Kellogg-Pakt vom 27. 8. 1928 ächtete nur den Angriffskrieg; die UN-Charta
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Quellenangabe
Brockhaus,
Angriff (Völkerrecht).
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/angriff-völkerrecht