Der Genozid am europäischen Judentum, den der deutsche Nationalsozialismus in Europa in Gang setzte, führte zu einer weltweiten Ächtung des Antisemitismus.

Antisemitische Handlungen und Äußerungen (z. B. Zeigen des »Hitlergrußes«), Verwendung nationalsozialistischer Embleme und insbesondere die Leugnung oder Verharmlosung des Genozids an den Juden während des Zweiten Weltkriegs (Auschwitz-Lüge) werden in der Bundesrepublik Deutschland auf der Grundlage des grundgesetzlich verankerten Diskriminierungsverbots strafrechtlich verfolgt. Die vielfältigen Bemühungen um eine »Aufarbeitung« der nationalsozialistischen Verbrechen – ob durch historische Forschung, philosophische und publizistische Darstellungen oder

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Quellenangabe
Brockhaus, Ächtung und Wiederaufleben des Antisemitismus. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/antisemitismus/ächtung-und-wiederaufleben-des-antisemitismus