Arbeitnehmerurheberrecht, der urheberrechtliche Schutz eines Werkes, das ein angestellter Urheber aufgrund des Arbeitsvertrages zu schaffen hat, wofür er seine Arbeitsvergütung erhält. Das Recht des Arbeitnehmerurhebers ist in

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Quellenangabe
Brockhaus, Arbeitnehmerurheberrecht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/arbeitnehmerurheberrecht