Arbeitslosenversicherung, gesetzliche Pflichtversicherung von Arbeitnehmern gegen Risiken des Einkommensausfalls infolge von Arbeitslosigkeit.

Die Arbeitslosenversicherung ist ein Teil der Arbeitsförderung. Rechtliche Grundlage der Arbeitslosenversicherung in Deutschland ist das SGB III. Träger der Arbeitslosenversicherung ist die Bundesagentur für Arbeit (BA), nachgeordnete Behörden sind die Regionaldirektionen und die Agenturen für Arbeit. Beitragspflichtig (versicherungspflichtig) sind grundsätzlich alle gegen Entgelt beschäftigten Arbeiter und Angestellten sowie Heimarbeiter und im Rahmen betrieblicher Berufsausbildung Beschäftigte (§§ 25 ff. SGB III). Seit 2006 können sich Selbstständige, Personen, die Angehörige pflegen, und im Ausland

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Quellenangabe
Brockhaus, Arbeitslosenversicherung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/arbeitslosenversicherung