Arglist|einrede, im römischen und gemeinen Recht ein die Rechtsausübung begrenzender Rechtsbehelf

(11 von 70 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, Arglisteinrede. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/arglisteinrede