Religion
Die Verfassung (Artikel 41; Fassung von 2015) garantiert die Religionsfreiheit als Menschenrecht; Artikel 56 insbesondere das Recht der nationalen Minderheiten auf Ausübung ihrer Religion.
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Quellenangabe
Brockhaus,
Religion.
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/armenien/bevölkerung-und-religion/religion