Artillerie
Artillerie [französisch, zu altfranzösisch artill(i)er »mit Kriegsgerät bestücken, ausrüsten«] die, -/...ˈri|en, 1) Bezeichnung sowohl für eine Anzahl von Geschützen (u. a. Kanonen, Haubitzen, Mörser, Granatwerfer) als auch im weiteren Sinn für deren Gesamtheit; 2) Artillerietruppe, mit Geschützen und Raketenwerfern ausgerüstete Truppengattung der Landstreitkräfte. Sie dient der Unterstützung der Kampftruppen in allen Gefechtsarten.
Die Artillerie wird unterteilt in die »Schießende Artillerie« und die »Aufklärende Artillerie«. Zur Schießenden Artillerie gehören die Panzerartillerie, die Feldartillerie und die Raketenartillerie. Für besondere Einsatzarten (Kampf im Gebirge,
(77 von 698 Wörtern)Geschichte
Bereits vor der ersten waffentechnischen Verwendung des Schießpulvers setzte sich im Hoch- und Spätmittelalter der Name Artillerie (auch in Abwandlungen wie z. B. »Artollerei«, »Artellarey«) als Gattungsbegriff für die seit dem Altertum bekannten Kriegsmaschinen durch. Die Bezeichnung wurde dann mit dem Aufkommen der Feuerwaffen auf die neuen Pulvergeschütze (»Artilleriegeschütze«) übertragen. Im 14. Jahrhundert erzielte die Artillerie schnell eine besondere Bedeutung, v. a. in den Reichsstädten. Bereits 1356 verfügte das Nürnberger Zeughaus über 300 »Geschütze«. Um 1380 verschossen Steinbüchsen über 60 Pfund schwere Steinkugeln
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