Die Verfassung (Artikel 18) garantiert die Religionsfreiheit und folgt dem Prinzip der Trennung von Staat und Religion. Die Religionsgemeinschaften unterliegen der Pflicht der staatlichen Registrierung beim Justizministerium. Grundlage der staatlichen Religionspolitik,

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Quellenangabe
Brockhaus, Religion. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/aserbaidschan/bevölkerung-und-religion/religion