Auslegung (Recht)
Auslegung, Recht: Klarstellung des Sinnes von Rechtssätzen, Begriffen, Willenserklärungen oder Rechtsgeschäften. Ausgehend von dem objektiven Bedeutungsinhalt der Worte versucht die Auslegung auf verschiedenen Wegen ihren gemeinten Sinn zu erschließen: Die grammatikalische
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Quellenangabe
Brockhaus,
Auslegung (Recht).
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/auslegung-recht