Ausländer (Recht)
Ausländer, Recht: eine Person, die eine andere Staatsangehörigkeit als die ihres Aufenthaltslandes besitzt.
Privatrecht: Die Rechtsanwendung bei Beteiligung eines Ausländers richtet sich nach den Regeln des internationalen Privatrechts (v. a. Artikel 7 ff. Einführungsgesetz BGB). Für Personenstand (Name, Abstammung, Familienstand), Geschäfts-, Ehe- und Testierfähigkeit, Ehe- und Erbrecht ist danach grundsätzlich das Heimatrecht des Ausländers maßgeblich.
Im Zivilprozess werden Ausländer in der Regel wie Inländer behandelt. Besonderes Fremdenrecht ergibt sich jedoch im Einzelnen aus dem internationalen Zivilverfahrensrecht, z. B. gemäß § 55 ZPO (Prozessfähigkeit) oder § 110
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Quellenangabe
Brockhaus,
Ausländer (Recht).
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/ausländer-recht