Autobahn, Schnellverkehrsstraße, die mit getrennten Richtungsfahrbahnen kreuzungsfrei geführt wird. Die Autobahnen sind in Deutschland nur für Kraftfahrzeuge mit einer Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h zugelassen. Es besteht ein generelles Wende-, Halte- und Rückwärtsfahrverbot. Die zwei- oder mehrstreifigen Richtungsfahrbahnen sind durch einen meist bepflanzten, oft mit Schutzplanken und Blendschutzeinrichtungen versehenen Mittelstreifen voneinander getrennt. Zum Übergang auf das übrige Straßennetz dienen Anschlussstellen, zum Übergang von einer Autobahn auf eine andere in mehreren Ebenen angelegte kreuzungsfreie Verteilerbauwerke

(73 von 518 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, Autobahn. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/autobahn