Baugenehmigung, Bau|erlaubnis, Baukonzession, die nach den Landesbauordnungen bei Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung oder Abbruch von Bauanlagen im Regelfall erforderliche schriftliche Erklärung der Baugenehmigungsbehörde, dass dem beabsichtigten Bauvorhaben Hindernisse nach den zum Zeitpunkt der Erteilung der Baugenehmigung geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften nicht entgegenstehen; diese Feststellung enthält zugleich die Gestattung des beantragten Bauvorhabens. Das Recht, ein Grundstück zu bebauen, ergibt sich unmittelbar aus dem Eigentumsrecht am Grundstück (Grundsatz der Baufreiheit), dem durch das Verbot, ohne behördliches Baugenehmigungsverfahren den Bau zu beginnen, Grenzen gezogen sind.

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Quellenangabe
Brockhaus, Baugenehmigung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/baugenehmigung