Bauleitplanung
Bauleitplanung, nach dem Baugesetzbuch (§§ 1 ff.) die Vorbereitung und Leitung der baulichen und sonstigen Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde, um die städtebauliche Entwicklung zu ordnen. Sie erfolgt durch das Aufstellen von
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Werke
Weiterführende Literatur:
B. Stüer: Handbuch des Bau- u. Fachplanungsrechts (52013);
M. Hauth:
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Quellenangabe
Brockhaus,
Bauleitplanung.
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/bauleitplanung