Begriffsjurisprudenz, eine im 19. Jahrhundert entwickelte Methodenlehre, die die Rechtsordnung als lückenloses, in sich geschlossenes System von Rechtssätzen begreift. Ihr liegt die Vorstellung zugrunde,

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Quellenangabe
Brockhaus, Begriffsjurisprudenz. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/begriffsjurisprudenz