Nach der Verfassung vom 7.2.1831 (mehrfach geändert) ist Belgien eine konstitutionelle Monarchie mit Erstgeburtsrecht (Primogenitur) in der männlichen Linie, erblich im Hause Sachsen-Coburg. 1993 wurde per Verfassungsänderung der Übergang vom Zentral- zum Bundesstaat vollzogen. Staatsoberhaupt und Oberbefehlshaber der Streitkräfte ist der König, seit 2013 Philippe. Er ernennt

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Quellenangabe
Brockhaus, Politik. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/belgien/staat-und-recht/verfassung