Beschwerde, Strafprozess: Die Beschwerde ist gegen alle von den Gerichten in der ersten oder in der Berufungsinstanz erlassenen Beschlüsse und gegen die Verfügungen des Vorsitzenden, des Richters im Vorverfahren und eines beauftragten oder ersuchten Richters zulässig, soweit sie das Gesetz nicht

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Quellenangabe
Brockhaus, Beschwerde (Strafprozess). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/beschwerde-strafprozess