Blindheit, das Fehlen des Sehvermögens. Völlige Blindheit (Amaurose) besteht, wenn zwischen Licht und Dunkel nicht unterschieden werden kann; nach dem in Deutschland geltenden Sozialrecht ist mit Blindheit häufig auch hochgradige Sehschwäche gemeint. In Deutschland werden drei Grade der

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Quellenangabe
Brockhaus, Blindheit. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/blindheit