Branntweinsteuer, die Besteuerung weingeisthaltiger Erzeugnisse. In Deutschland wird die Branntweinsteuer von der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein als Bestandteil des vom Käufer des Branntweins zu entrichtenden Kaufgeldes erhoben und

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Quellenangabe
Brockhaus, Branntweinsteuer. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/branntweinsteuer