Am 24.1.2017 entschied der Oberste Gerichtshof (Supreme Court), dass die britische Regierung für die Einleitung des Austrittsverfahrens die Zustimmung des Parlaments benötigt. Das Unterhaus erteilte der Regierung am 8. 2. 2017 die Befugnis, das Austrittsverfahren einzuleiten.

Der britische EU-Botschafter übergab die Austrittserklärung am 29.3.2017 in Brüssel an EU-Ratspräsident D. Tusk. Die Verhandlungen zwischen der britischen Regierung

(54 von 385 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, Austrittsverfahren. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/brexit/austrittsverfahren