Am 15.11.2018 einigten sich die EU und Großbritannien auf einen Austrittsvertrag. Beide Seiten formulierten darin das Ziel einer umfassenden wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Zusammenarbeit. Der Brexit-Vertrag regelt die finanziellen Verpflichtungen Großbritanniens gegenüber der EU nach einem Austritt. EU-Bürgern, die in Großbritannien leben oder vor dem Austritt ihren Wohnsitz dorthin verlegen, bleibt die Niederlassungsfreiheit erhalten. Umgekehrt gilt dies auch für britische Staatsbürger, die

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Quellenangabe
Brockhaus, Brexit-Vertrag. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/brexit/brexit-vertrag