Buchführung, Buchhaltung, chronologisch und sachlich gegliederte Rechnung, die anhand planmäßiger und lückenloser Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle und ihrer wertmäßigen Auswirkungen auf das Unternehmen die Bestände sowie die Veränderungen der

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Systeme

1) Die doppelte Buchführung (Doppik) hat die größte praktische Bedeutung und wird in der Wirtschaft beinahe ausnahmslos angewendet. Grundlegende Darstellungsform ist das Konto, ein zweiseitiges Rechnungsschema mit einer Sollseite (linke Seite) und einer Habenseite (rechte Seite). Es nimmt Bestand und Veränderungen eines ökonomischen Tatbestandes (z. B. Zahlungseingänge in bar) getrennt nach positivem und negativem Vorzeichen auf (z. B. Erhöhung des Kassenbestandes oder Verminderung der Forderungen). Die Differenz zwischen der Soll- und der Habenseite, d. h. die Differenz zwischen der Summe aus Anfangsbestand und

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Verfahren

1) Übertragungsbuchführung: Die durch Belege angezeigten Geschäftsvorfälle werden zunächst im Grundbuch erfasst und von dort auf die entsprechenden Hauptbuchkonten übertragen (zeitraubend und fehleranfällig). Varianten der Übertragungsbuchführung sind die italienische, englische,

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Gesetzliche Vorschriften

Handelsrecht: Nach § 238 Handelsgesetzbuch (HGB) ist jeder Kaufmann zur Führung von Büchern verpflichtet (Buchführungspflicht), in denen er seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den

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Werke

Weiterführende Literatur:

R. Buchner: Buchführung u. Jahresabschluss (62002);
W. Eisele: Technik des
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Quellenangabe
Brockhaus, Buchführung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/buchfuhrung