Bundesaufsicht, in Deutschland die an die Stelle der früheren Reichsaufsicht getretene, im Vergleich zu dieser jedoch eingeschränkte Aufsicht des Bundes über die Länder. Rechtsgrundlage bilden die Artikel 84 f. GG. Das Grundgesetz verankert den Grundsatz der Länderexekutive, der besagt, dass die Länder die Gesetze des

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Quellenangabe
Brockhaus, Bundesaufsicht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/bundesaufsicht