Bundeskanzler
Bundeskanzler, in der Bundesrepublik Deutschland das nach dem Vorbild des früheren
(11 von 77 Wörtern)Wahl
Der Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestag ohne Aussprache gewählt (Artikel 63); er muss dem
(19 von 129 Wörtern)Befugnisse
Der Bundeskanzler schlägt dem Bundespräsidenten die Bundesminister zur Ernennung oder Entlassung vor. Er bestimmt die Richtlinien der Politik der Bundesregierung (Artikel 65) und trägt für sie die Verantwortung gegenüber dem Bundestag. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbstständig. Um einen Sturz des Bundeskanzlers durch eine aus heterogenen Gruppen zusammengesetzte Mehrheit, die zur gemeinsamen Regierungsbildung
(55 von 389 Wörtern)Bundeskanzler in Österreich und der Schweiz
In Österreich ist der Bundeskanzler der vom Bundespräsidenten ernannte Vorsitzende der Bundesregierung; er ist auch der Leiter des Bundeskanzleramtes. Der
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