Bundespräsident, Staatsoberhaupt eines Bundesstaates.

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Deutschland

In Deutschland (Artikel 54–61 GG) wird der Bundespräsident, anders als der Reichspräsident der Weimarer Republik, nicht vom Volk unmittelbar, sondern von der Bundesversammlung gewählt. Seine Legitimation ist also nicht plebiszitärer Natur (wie beim Präsidenten der USA, dem Präsidenten der V. Französischen Republik oder dem österreichischen Bundespräsidenten), sondern leitet sich von einem parlamentarischen Organ ab.

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Frank-Walter Steinmeier. Am 12.2.2017 wurde der SPD-Politiker zum Nachfolger von Joachim Gauck, der auf eine abermalige Kandidatur verzichtet hatte, ins Amt des Bundespräsidenten gewählt.

Wahl: Die

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Österreich

In Österreich (Artikel 60–68 Bundes-Verfassungsgesetz) wird der Bundespräsident als Staatsoberhaupt vom Volk gewählt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen für sich hat. Ergibt sich keine

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Schweiz

In der Schweiz ist der Bundespräsident der auf ein Jahr gewählte

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Literatur

Deutschland:

H.-J. Winkler: Der Bundespräsident. Repräsentant oder Politiker? (1967);
F. Spath: Das Bundespräsidialamt (51993);
M. Jochum: Worte als
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Quellenangabe
Brockhaus, Bundespräsident. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/bundespräsident