Bundespräsident
Bundespräsident, Staatsoberhaupt eines Bundesstaates.
(4 von 3 Wörtern)Deutschland
In Deutschland (Artikel 54–61 GG) wird der Bundespräsident, anders als der Reichspräsident der Weimarer Republik, nicht vom Volk unmittelbar, sondern von der Bundesversammlung gewählt. Seine Legitimation ist also nicht plebiszitärer Natur (wie beim Präsidenten der USA, dem Präsidenten der V. Französischen Republik oder dem österreichischen Bundespräsidenten), sondern leitet sich von einem parlamentarischen Organ ab.
Wahl: Die
(80 von 903 Wörtern)Österreich
In Österreich (Artikel 60–68 Bundes-Verfassungsgesetz) wird der Bundespräsident als Staatsoberhaupt vom Volk gewählt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen für sich hat. Ergibt sich keine
(29 von 205 Wörtern)Schweiz
In der Schweiz ist der Bundespräsident der auf ein Jahr gewählte
(11 von 43 Wörtern)Literatur
Deutschland: