In Österreich (Artikel 60–68 Bundes-Verfassungsgesetz) wird der Bundespräsident als Staatsoberhaupt vom Volk gewählt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen für sich hat. Ergibt

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Quellenangabe
Brockhaus, Österreich. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/bundespräsident/österreich