Bundesrat
Bundesrat, das föderative Organ mancher Bundesstaaten, zusammengesetzt entweder aus Vertretern der
(11 von 42 Wörtern)Deutsches Reich
Im Deutschen Reich (1871–1918) war der Bundesrat, wie schon im Norddeutschen Bund, verfassungsrechtlich das oberste Reichsorgan; mit 14 Stimmen konnte er jede Änderung der Reichsverfassung ablehnen. Die Stimmen der Länder
(30 von 208 Wörtern)Bundesrepublik Deutschland
In Deutschland (Artikel 50–53 GG) wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes durch den Bundesrat mit. Er ist – im Gegensatz zum Bundestag – ein permanentes Verfassungsorgan und besteht aus Mitgliedern der Landesregierungen, die von diesen bestellt und abberufen werden. Die Mitglieder des Bundesrats können sich nur durch andere Regierungsmitglieder vertreten lassen. Nur Landesminister können Mitglieder des Bundesrats sein; lediglich in die Ausschüsse des Bundesrats können andere Vertreter entsandt werden. Jedes Land hat mindestens drei Stimmen, Länder mit mehr
(80 von 622 Wörtern)Österreich
In Österreich (Artikel 34–37 des Bundes-Verfassungsgesetzes) wird die Gesetzgebung des Bundes von Nationalrat und Bundesrat ausgeübt. Diesem obliegt als
(19 von 134 Wörtern)Schweiz
In der Schweiz (Artikel 174 ff. der Bundesverfassung) ist der Bundesrat (Conseil fédéral, Consiglio federale) oberste leitende und vollziehende
(17 von 120 Wörtern)Literatur
Deutsches Reich: