Im Deutschen Reich (1871–1918) war der Bundesrat, wie schon im Norddeutschen Bund, verfassungsrechtlich das oberste Reichsorgan; mit 14 Stimmen konnte er jede Änderung der Reichsverfassung

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Quellenangabe
Brockhaus, Deutsches Reich. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/bundesrat/deutsches-reich