Bundesregierung, die Regierung eines Bundesstaates.

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Deutschland

Die Bundesregierung ist das zur allgemeinen Leitung des Bundes berufene kollegiale Verfassungsorgan (Artikel 62 ff. GG).

Mitglieder: Sie besteht aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern. Diese werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen. Die Mitglieder der Bundesregierung sind keine Bundesbeamten im eigentlichen Sinn, sondern stehen zum Bund in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis eigener Art,

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Österreich

Nach Artikel 69 ff. des Bundes-Verfassungsgesetzes ist die Bundesregierung das mit den obersten Verwaltungsgeschäften des Bundes betraute Organ. Sie wird vom Bundespräsidenten unter Berücksichtigung der parlamentarischen

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Schweiz

Hier entspricht der Bundesregierung der Bundesrat.

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Quellenangabe
Brockhaus, Bundesregierung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/bundesregierung