Nach Artikel 69 ff. des Bundes-Verfassungsgesetzes ist die Bundesregierung das mit den obersten Verwaltungsgeschäften des Bundes betraute Organ. Sie wird vom Bundespräsidenten unter Berücksichtigung der parlamentarischen

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Quellenangabe
Brockhaus, Österreich. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/bundesregierung/österreich