Bundesstaat, Verbindung mehrerer Staaten zu einem Gesamtstaat; dieser entscheidet über alle Fragen, die für die Einheit und den Bestand des Ganzen wesentlich sind, während die Gliedstaaten ihre Staatlichkeit behalten und an der Willensbildung des Ganzen beteiligt sind. Die Gliedstaaten werden als Staaten, Länder, Bundesländer, Kantone, auch als Bundesstaaten bezeichnet. Beispiele: der Norddeutsche Bund 1867–71, das Deutsche

(56 von 400 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, Bundesstaat. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/bundesstaat