Bundestag
Bundestag, Deutscher Bundestag, nach Artikel 38 ff. GG die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland; das
(12 von 79 Wörtern)Geschäftsordnung
Der Bundestag gibt sich eine Geschäftsordnung, die wie er selbst der Diskontinuität unterliegt, also von jedem Bundestag (jedenfalls formal) neu zu beschließen ist. Er verhandelt öffentlich, soweit nicht mit 2⁄3-Mehrheit die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird. Der Bundestag und seine Ausschüsse können die Anwesenheit jedes
(43 von 293 Wörtern)Neuwahl
Die Neuwahl des Bundestags findet im letzten Vierteljahr der Wahlperiode statt, bei Auflösung des Bundestags innerhalb von 60
(18 von 126 Wörtern)Befugnisse
Der Bundestag beschließt die Bundesgesetze (Gesetzgebungsverfahren), wählt den Bundeskanzler und entscheidet über eine Vertrauensfrage des Bundeskanzlers und einen Misstrauensantrag gegen diesen. Er kann den Bundespräsidenten mit 2⁄3-Mehrheit anklagen, wählt die Hälfte der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts, kann dieses in bestimmten Fällen anrufen, ist an der Wahl der
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