Der Bundestag gibt sich eine Geschäftsordnung, die wie er selbst der Diskontinuität unterliegt, also von jedem Bundestag (jedenfalls formal) neu zu beschließen ist. Er verhandelt öffentlich, soweit nicht mit 2⁄3-Mehrheit die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird. Der Bundestag und seine Ausschüsse

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Quellenangabe
Brockhaus, Geschäftsordnung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/bundestag-20/geschäftsordnung