Bundeswehr, die militärische Gesamtorganisation Deutschlands, bestehend aus den Streitkräften einerseits und den nichtmilitärischen (zivilen) Organisationsbereichen

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Führung

Im Unterschied zu den meisten vergleichbaren anderen Staaten ist der Bundespräsident als Staatsoberhaupt nicht der Oberbefehlshaber der Bundeswehr; seine Funktion in Bezug auf die Streitkräfte beschränkt

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Rechtliches

Zum Zeitpunkt der Erarbeitung und Verabschiedung des Grundgesetzes stand die Aufstellung deutscher Streitkräfte nicht zur Diskussion. Dennoch wurde im Grundgesetz nicht ausdrücklich auf die Wehrhoheit, d. h. auf das Recht des Staates zur Aufstellung und zum Einsatz bewaffneter Streitkräfte, verzichtet. Die 1949 verabschiedete Fassung des Grundgesetzes enthielt aber auch keine wehrverfassungsrechtlichen Regelungen, aus denen die Inanspruchnahme der Wehrhoheit mit Sicherheit hätte gefolgert werden können, sondern lediglich einige Bestimmungen wehrrechtlicher Art: Artikel 4, Absatz 3 (Kriegsdienstverweigerung), Artikel 26, Absatz 1 (Verbot der Vorbereitung eines Angriffskrieges), mit

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Die Streitkräfte

Die Streitkräfte setzen sich zusammen aus den Teilstreitkräften Heer, Luftwaffe und Marine, dem Zentralen Sanitätsdienst, der Streitkräftebasis (SKB) sowie dem Cyber- und Informationsraum.

Die Streitkräftebasis ist u. a. verantwortlich für Aufklärung sowie Logistik und unterstützt Heer, Luftwaffe, Marine und den Sanitätsdienst sowohl im normalen Dienstbetrieb als auch bei allen Einsätzen der

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Bundeswehrverwaltung

Nach Artikel 87 b GG sind die Verwaltungsaufgaben der – von den Streitkräften unabhängigen – zivilen Bundeswehrverwaltung übertragen. Diese ist für

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Geschichte

Angesichts der zunehmenden Spannungen zwischen den Westmächten und der UdSSR seit 1946/47 wurde von amerikanischer und britischer Seite erstmals 1948 ein westdeutscher Beitrag zur Verteidigung Westeuropas erwogen. Nach Ausbruch des Koreakrieges (25.6.1950) wurden diese Überlegungen besonders auf französischen Vorschlag (Pleven-Plan) im Rahmen der Planung einer zu schaffenden Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) weiterverfolgt und intensiviert. Das Problem des Verteidigungsbeitrages der Bundesrepublik Deutschland, das von der Bundesregierung in der Folgezeit eng mit der Frage der Souveränität verknüpft wurde, war Gegenstand heftiger innenpolitischer Auseinandersetzungen

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Quellenangabe
Brockhaus, Bundeswehr. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/bundeswehr