Bundeswehrverwaltung
Nach Artikel 87 b GG sind die Verwaltungsaufgaben der – von den Streitkräften unabhängigen – zivilen Bundeswehrverwaltung übertragen. Diese ist für
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Quellenangabe
Brockhaus,
Bundeswehrverwaltung.
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/bundeswehr/bundeswehrverwaltung