Bundeszentralregister, 1) amtliches, zentrales, nach Personen geordnetes Verzeichnis, in dem vornehmlich strafgerichtliche Verurteilungen (auch durch Strafbefehl) vermerkt werden; geführt vom Bundesamt für Justiz in Bonn (bis 2006 vom Generalbundesanwalt in Bonn) auf der Grundlage des Bundeszentralregistergesetzes in der Fassung vom 21. 9. 1984. In das Bundeszentralregister werden eingetragen: alle von deutschen Gerichten rechtskräftig verhängten (auch durch Strafbefehl) Geld-, Freiheits- und Jugendstrafen und Verwarnungen mit Strafvorbehalt,

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Quellenangabe
Brockhaus, Bundeszentralregister. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/bundeszentralregister