China ist ein laizistischer Staat. Die Verfassung (Artikel 36) garantiert die Religionsfreiheit und bindet die religiöse Tätigkeit an den allgemeinen staatlichen Gesetzesrahmen. Ausgeschlossen ist allerdings die rechtliche Einbindung der Religionsgemeinschaften und ihrer Einrichtungen in »ausländische« religiöse Organisations- und Rechtsstrukturen. Die örtlichen Religionsgemeinden unterliegen der Pflicht der staatlichen Registrierung durch das Büro für religiöse Angelegenheiten. Als Religionen staatlich anerkannt sind der Daoismus, der Buddhismus, der Islam und das Christentum (Katholiken und Protestanten). Grundlage der staatlichen Religionspolitik ist das 2005 in Kraft

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Quellenangabe
Brockhaus, Religion. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/china-30/bevölkerung-und-religion/religion