Die am 4.12.1982 vom Volkskongress verabschiedete Verfassung (mehrfach, zuletzt 2018, geändert) knüpft an die Verfassung von 1954 an. Die Wiederangleichung an die Verfassung von 1954 betrifft v. a. die konkreten Bestimmungen über die Struktur und die Befugnisse der Verfassungsorgane, der regionalen Verwaltungsinstanzen und des Justizapparats. Nach der Verfassung ist die Volksrepublik China ein sozialistischer Staat unter Führung der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh).

Die Verfassung enthält eine Aufzählung von Grundrechten und -pflichten unterschiedlicher Art sowie gewisse Formen der Kontrolle der staatlichen Verwaltung.

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Quellenangabe
Brockhaus, Politik. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/china-30/staat-und-recht/verfassung