Das Darlehen kann entgeltlich (verzinslich) oder unentgeltlich (zinslos) sein. Anstelle oder neben Zinsen können die Parteien aber auch andere Leistungen des Darlehensnehmers vorsehen. Die Zinsen sind, falls nichts anderes vereinbart ist, nach dem Ablauf je eines Jahres zu zahlen. Im Verkehr mit Banken wird heute das Darlehen in der Regel bargeldlos zur Verfügung gestellt. Die Fälligkeit der Rückerstattung ist von der vertraglichen Vereinbarung abhängig. Wurde kein bestimmter Zeitpunkt

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Quellenangabe
Brockhaus, Gelddarlehen. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/darlehen/gelddarlehen