Verbraucherdarlehen
Das Verbraucherdarlehen ist ein entgeltlicher Kreditvertrag (auch Zahlungsaufschub, Finanzierungshilfen) zwischen einem Unternehmer (beruflicher oder gewerblicher Kreditgeber) und einem privaten Verbraucher. Verbraucherdarlehen sind seit 1. 1. 2002 in den §§ 491 ff. BGB geregelt, die das Verbraucherkreditgesetz von 1990 ablösten. Diese Vorschriften betreffen nur den Gelddarlehensvertrag. Sie gelten nicht bei Bagatellkrediten (bis 200 €), Existenzgründungsdarlehen über 50 000 €, Arbeitgeberkrediten und Krediten einer öffentlich-rechtlichen Anstalt zur Förderung von Wohnungswesen und Städtebau. Der Verbraucherdarlehensvertrag bedarf der Schriftform (elektronische Form ist ausgeschlossen), wobei die Urkunde, von
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Quellenangabe
Brockhaus,
Verbraucherdarlehen.
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/darlehen/verbraucherdarlehen