Darlehensvermittlungsvertrag, ein Vertrag, nach dem ein Unternehmer es unternimmt, einem Verbraucher gegen Entgelt einen Verbraucherdarlehensvertrag (Darlehen) zu vermitteln (§ 655 a Satz 1 BGB), ein Unterfall

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Quellenangabe
Brockhaus, Darlehensvermittlungsvertrag. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/darlehensvermittlungsvertrag