Darlehensvermittlungsvertrag
Darlehensvermittlungsvertrag, ein Vertrag, nach dem ein Unternehmer es unternimmt, einem Verbraucher gegen Entgelt einen Verbraucherdarlehensvertrag (Darlehen) zu vermitteln (§ 655 a Satz 1 BGB), ein Unterfall
(23 von 163 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?
Quellenangabe
Brockhaus,
Darlehensvermittlungsvertrag.
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/darlehensvermittlungsvertrag