Depot [deˈpo, französisch] das, -s/-s, Bankwesen: bei einem Kreditinstitut verwahrte Wertsachen (bewegliche Wertgegenstände und Wertschriften). Das geschlossene Depot umfasst verschnürte, versiegelte oder verplombte Verwahrstücke (z. B. Gold, Schmuck, Urkunden), die die Bank für ihren Depotkunden im Tresor aufbewahrt (Verwahrung). Hierbei ist die Bank dem Hinterleger nur zur sicheren Aufbewahrung und Rückgabe der hinterlegten Sache verpflichtet; die Verwaltung muss der Kunde selbst übernehmen. Zum geschlossenen Depot zählt auch die Vermietung von Schrank- und Schließfächern (Safe) zur Aufbewahrung von Wertsachen (Tresorgeschäft).

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Quellenangabe
Brockhaus, Depot (Bankwesen). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/depot-bankwesen