Mit Gründung der DDR am 7.10.1949 (ab 1950 Nationalfeiertag) wurde von der Volkskammer eine Verfassung in Kraft gesetzt, die, ursprünglich gesamtdeutsch konzipiert, noch starke Anklänge an die Weimarer Reichsverfassung besaß – so die föderalistischen und rechtsstaatlichen Züge, parlamentarisches System; sie wies jedoch bereits deutliche Unterschiede u. a. hinsichtlich der Stellung des Parlaments, des Präsidenten und der Wirtschaftsordnung auf. Von Anfang an bestand ein grundlegender Widerspruch zwischen Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit, der sich mit fortschreitender Ausprägung der sozialistischen Staatsmacht weiter vertiefte. Unliebsame Verfassungsnormen und

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Quellenangabe
Brockhaus, Verfassung und Recht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/deutsche-demokratische-republik/verfassung-und-recht