Der Reichstag, der 1663 in Regensburg zusammentrat, entwickelte sich zu einem ständigen Gesandtenkongress (»immerwährender Reichstag«) der Reichsstände, v. a. der Landesfürsten, in deren Territorien sich der Schwerpunkt des politischen Lebens verlagerte. Hier entstanden – begünstigt von den Beschlüssen des »Jüngsten Reichsabschieds« des Regensburger Reichstags von 1654, der keine Reichsverfassungsreform zustande brachte –

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Quellenangabe
Brockhaus, Entstehung absolutistischer Fürstenstaaten. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/deutsche-geschichte/vom-westfälischen-frieden-zum-wiener-kongress-1648-1815/entstehung-absolutistischer-furstenstaaten