Das Grundgesetz (Artikel 4 und 140) verpflichtet den Staat zu Toleranz, Neutralität und Parität gegenüber allen Religionen und Religionsgesellschaften und garantiert unter dem Vorbehalt der allgemeinen Staatsgesetze die Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit. Die katholische Kirche und

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Quellenangabe
Brockhaus, Religion. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/deutschland/bevölkerung-und-religion/religion